Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1984 - 13 B 2329/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1767
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1984 - 13 B 2329/84 (https://dejure.org/1984,1767)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.12.1984 - 13 B 2329/84 (https://dejure.org/1984,1767)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Dezember 1984 - 13 B 2329/84 (https://dejure.org/1984,1767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FernmO § 20 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sperrung; Fernmeldeanschluß; Telefonanschluß; Post; Ermessen; Konkurs; Konkursverwalter

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 446
  • ZIP 1985, 1151
  • BB 1985, 2135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1982 - 13 B 1995/82
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1984 - 13 B 2329/84
    Dabei kommt es aus Ä unten näher dargestellten Ä konkursrechtlichen Erwägungen entscheidungserheblich nur auf das Gebührenausfallrisiko hinsichtlich der erst nach dem Eröffnungsbeschluß entstandenen oder entstehenden Fernmelde- bzw. Fernschreibgebühren an (zur vergleichbaren Problematik im Vergleichsverfahren: Beschl. des Senats, NJW 1984, 1642 [hier: IV (438) ]70 c-d]).

    "[Die AntrG.] ist nämlich bezüglich der vor Konkurseröffnung entstandenen Gebührenforderungen einfache Konkursgläubigerin (vgl. BGH, NJW 1983, 887; zur Stellung der AntrG. als Vergleichsgläubigerin wegen vor Eröffnung des Vergleichsverfahrens entstandener Gebührenforderungen vgl.: BGH .. MDR 1983, 871 [hier: lV (438) 170 c-d]), die nach dem durch die einschlägigen Vorschriften der Konkursordnung zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen insoweit das Ausfallrisiko Ä jedenfalls solange das Konkursverfahren nicht aufgehoben ist (§ 164 KO ) Ä bewußt tragen soll und auf eine Befriedigung lediglich in Höhe der Quote beschränkt ist.

  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1984 - 13 B 2329/84
    "[Die AntrG.] ist nämlich bezüglich der vor Konkurseröffnung entstandenen Gebührenforderungen einfache Konkursgläubigerin (vgl. BGH, NJW 1983, 887; zur Stellung der AntrG. als Vergleichsgläubigerin wegen vor Eröffnung des Vergleichsverfahrens entstandener Gebührenforderungen vgl.: BGH .. MDR 1983, 871 [hier: lV (438) 170 c-d]), die nach dem durch die einschlägigen Vorschriften der Konkursordnung zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen insoweit das Ausfallrisiko Ä jedenfalls solange das Konkursverfahren nicht aufgehoben ist (§ 164 KO ) Ä bewußt tragen soll und auf eine Befriedigung lediglich in Höhe der Quote beschränkt ist.
  • AG Halle/Saale, 24.02.2011 - 93 C 3977/09

    Wohnungsübergabeprotokoll als negatives Schuldanerkenntnis

    Es sei nicht zu beanstanden, dem Mieter nur die dort notierten Schäden anzulasten (so die Formulierung bei BGH, Urt. v. 10.11.1982 - VIII ZR 252/81 - NJW 1986, 446, 448).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Aufschiebende Wirkung der Klage bei

    Die Antragsgegnerin verweist zu Recht darauf, dass die Anordnung der aufschiebenden Wirkung letztlich dazu führen kann, dass sie ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen kann (zu fiskalischen Interessen vgl. auch OVG NRW in NJW 1986, 446).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht